06196-7 666 930 P.O.Box 12 11, D-65797 Bad Soden/Ts.

Was gilt bei Objektabfrage?

Wenn Sie uns zu einem unserer Immobilien-Angebote kontaktieren, sei es über eines der vielen Immobilienportale im Internet oder über unsere eigenen Firmen-Website, dann sind wir verpflichtet, Sie zunächst über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht zu Ihrer Immobilien-Abfrage bei uns zu informieren. Dies geschieht in der Weise, dass Sie von uns zunächst eine Antwort auf Ihre Anfrage in Textform, einschließlich der Widerrufsbelehrung erhalten. Ihre Anfrage zu einer Immobilie unterliegt also einer möglichen Widerrufsfrist von 14 Tagen, da sie nicht unmittelbar in unseren Geschäftsräumen erfolgte. Erst nach Ablauf dieser Zeit (14 Tage) können wir Ihnen die von Ihnen erbetenen Objektinformationen zukommen lassen. - Damit wir Ihnen die Informationen aber auch schon sofort übermitteln bzw. zustellen können und Sie damit die Frist von 14 Tage verkürzen, benötigen wir zuvor noch Ihre Zustimmung. (Lesen Sie hierzu nachstehend weiter).

Sofort alle Objektinformationen erhalten

Sollten Sie es also bevorzugen und ausdrücklich wünschen, dass wir Ihnen die angefragten Objektinformationen sofort, also schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist übermitteln und wir hierdurch unseren sogenannten "Maklervertrag" ausführen, so müssen Sie sich uns gegenüber hierzu in eindeutiger Weise einverstanden erklären sowie den Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts für diesen Fall zur Kenntnis genommen haben. Ihre diesbezügliche Einwilligung und Zustimmung können Sie uns per Email, Fax oder per Brief zukommen lassen. Liegt uns Ihre Einwilligung bzw. Zustimmung vor und wir erfüllen hiernach vollständig unsere Maklertätigkeit, so erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht. (Auf Wunsch übermitteln wir Ihnen gern kurzfristig das entsprechende Kundenformular oder senden Ihnen den direkten Link für die Online-Version).

Bad Soden - Geschäftsstelle

Provision bei Kauf, - wann fällig?

Da die Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie ein von uns angebotenes Objekt auch tatsächlich kaufen, bleibt Ihre Anfrage auch bei Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit insoweit unverbindlich. Nur der erfolgreich vermittelte Kaufvertrag zu einer Immobilie ist provisionspflichtig (siehe Details nachfolgend). - Vorher fallen keinerlei Kosten an, - auch keine Vorausleistungen gleich welcher Art!

Nicht verwirren lassen. - Aufklären lassen!

Gesetzlich neu geregelt wurde: Bei Verkauf eines "Einfamilienhauses" (mit oder ohne Einliegerwohnung) sowie bei Verkauf von "Eigentumswohnungen" gilt seit 23.12.2020 neu, dass sich Verkäufer und Käufer die Courtage zu je 1/2 teilen. Grundlage ist hierbei der zwischen Makler und Verkäufer vereinbarte Verkaufsauftrag (z.B. Verkäufer 2,5% + Käufer 2,5%, jeweils zzgl. ges. MwSt.).

Ansonsten gilt unverändert: Reine Käuferprovision gilt bei Erwerb von Baugrundstücken, Abrissgrundstücken, Zwei-, Drei- und Mehrfamilienhäusern sowie für Gewerbeimmobilien aller Art. Zu diesen vorgenannten Verkaufs-Immobilien ist es bei der altbekannten Courtage-Regelung geblieben ( = reine Käuferprovision i.H. von 5 % zzgl. ges. MwSt.).

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