Provision bei Kauf, - wann fällig?
Da die Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie ein von uns angebotenes Objekt auch tatsächlich kaufen, bleibt Ihre Anfrage auch bei Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit insoweit unverbindlich. Nur der erfolgreich vermittelte Kaufvertrag zu einer Immobilie ist provisionspflichtig (siehe Details nachfolgend). - Vorher fallen keinerlei Kosten an, - auch keine Vorausleistungen gleich welcher Art!
Nicht verwirren lassen. - Aufklären lassen!
Gesetzlich neu geregelt wurde: Bei Verkauf eines "Einfamilienhauses" (mit oder ohne Einliegerwohnung) sowie bei Verkauf von "Eigentumswohnungen" gilt seit 23.12.2020 neu, dass sich Verkäufer und Käufer die Courtage zu je 1/2 teilen. Grundlage ist hierbei der zwischen Makler und Verkäufer vereinbarte Verkaufsauftrag (z.B. Verkäufer 2,5% + Käufer 2,5%, jeweils zzgl. ges. MwSt.).
Ansonsten gilt unverändert: Reine Käuferprovision gilt bei Erwerb von Baugrundstücken, Abrissgrundstücken, Zwei-, Drei- und Mehrfamilienhäusern sowie für Gewerbeimmobilien aller Art. Zu diesen vorgenannten Verkaufs-Immobilien ist es bei der altbekannten Courtage-Regelung geblieben ( = reine Käuferprovision i.H. von 5 % zzgl. ges. MwSt.).