Was sind Kaufnebenkosten?
Zu den üblichen Kaufnebenkosten gehören u.a. Maklercourtage, Grunderwerbssteuer, Gebühren für das Grundbuchamt, Gebühren für den Kaufvertrag beim Notar. Hinzu können ferner sonstige (Neben-) Gebühren und Bearbeitungskosten für z.B. Bank/Finanzierungsinstitut, Kosten und Gebühren für Bestellung der Grundschuld (Notar), Gebühren für ggf. erforderlichen Kaufvertragsentwurf (Notar) aufkommen sowie Kosten bzw. anteilige Kosten für Einholung einer beglaubigten Verwaltergenehmigung z.B. bei Erwerb einer Eigentumswohnung.
Faustregel zu Kaufnebenkosten (Hessen)
Hälftige Maklercourtage * inklusive MwSt. (i.d.R. 2,975 % vom KP jeweils für Verkäufer + Käufer)
6 % Grunderwerbssteuer seit 01.01.2014 (zuvor = 5%, in 2012 = 3,5%)
1,5 % Notar
0,5 % Grundbucheintrag
(*)abhängig vom Typ der Immobilie. - Ausgenommen sind als provisionsfrei ausgeschriebene Angebote. Ansonsten 5,95 % Käuferprovision inklusive ges. MwSt.
Weitere Kosten, die i.d.R. ebenso als Kaufnebenkosten oder Kaufnebenleistungen Bezeichnung finden, sind u.a. Planungskosten für Architekten, Statiker und Ingenieure bei Neubauvorhaben (z.B. Bau eines Eigenheims) oder für Umbauarbeiten an Bestandsimmobilien. Diese sind gesondert in Ansatz zu bringen und zu berücksichtigen.
Noch Fragen?
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Siehe auch hier zum Thema >>> Immobilien-Finanzierung.