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Was sind Kaufnebenkosten?

Zu den üblichen Kaufnebenkosten gehören u.a. Maklercourtage, Grunderwerbssteuer, Gebühren für das Grundbuchamt, Gebühren für den Kaufvertrag beim Notar. Hinzu können ferner sonstige (Neben-) Gebühren und Bearbeitungskosten für z.B. Bank/Finanzierungsinstitut, Kosten und Gebühren für Bestellung der Grundschuld (Notar), Gebühren für ggf. erforderlichen Kaufvertragsentwurf (Notar) aufkommen sowie Kosten bzw. anteilige Kosten für Einholung einer beglaubigten Verwaltergenehmigung z.B. bei Erwerb einer Eigentumswohnung.

Faustregel zu Kaufnebenkosten (Hessen)

  • Hälftige Maklercourtage * inklusive MwSt. (i.d.R. 2,975 % vom KP jeweils für Verkäufer + Käufer)

  • 6 % Grunderwerbssteuer seit 01.01.2014 (zuvor = 5%, in 2012 = 3,5%)

  • 1,5 % Notar

  • 0,5 % Grundbucheintrag

(*)abhängig vom Typ der Immobilie. - Ausgenommen sind als provisionsfrei ausgeschriebene Angebote. Ansonsten 5,95 % Käuferprovision inklusive ges. MwSt.

Weitere Kosten, die i.d.R. ebenso als Kaufnebenkosten oder Kaufnebenleistungen Bezeichnung finden, sind u.a. Planungskosten für Architekten, Statiker und Ingenieure bei Neubauvorhaben (z.B. Bau eines Eigenheims) oder für Umbauarbeiten an Bestandsimmobilien. Diese sind gesondert in Ansatz zu bringen und zu berücksichtigen.

Noch Fragen?

Für alle weiteren Fragen zum Thema "Kaufnebenkosten" bei Erwerb einer Immobilie können Sie sich jederzeit gern an uns wenden.

Siehe auch hier zum Thema >>> Immobilien-Finanzierung.

Wichtig bei Kauf

Wichtig für einen Immobilienkauf ist demzufolge, dass die Kaufnebenkosten in angemessener Höhe von Anfang an berücksichtigt werden. Nur in sehr seltenen Fällen werden die Kaufnebenkosten in einem Baukredit berücksichtigt. Dies sollte im Vorfeld mit der Bank bzw. dem Finanzierungspartner abgeklärt werden. Zur Klärung der mit einem Immobilienkauf für sich persönlich verbundenen steuerlichen Aspekte ist zudem empfehlenswert, einen Steuerberater zu konsultieren. Eine Steuer- und/oder Rechtsberatung wird von GLOBE Estates & Consulting GmbH - Immobilien nicht ausgeübt.

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