Wenn der Makler nach dem Ausweis fragt
Geldwäschegesetz (GwG) vom 13.08.2008 - Durchführung der Identitätsfeststellung von Kunden gemäß GwG.
Gemäß der der Neufassung des Geldwäschegesetzes (GwG v. 13.08.2008, siehe u.a. § 2 "Verpflichtete" und § 4 "Durchführung der Identifizierung"), sind wir als Immobilienmakler verpflichtet, ebenso wie Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und eine Reihe anderer Berufsgruppen, die Identität unserer Kunden festzustellen, indem wir uns bei natürlichen Personen den Personalausweis und bei juristischen Personen einen Auszug aus dem Handelsregister o.ä. zeigen lassen und die entsprechenden Daten aufzunehmen gehalten sind.
Das ganze Gesetz (Fassung 13. August 2008) finden Sie hier unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gwg_2008/gesamt.pdf
Wir bitten um Ihr Verständnis
Wir bitten um Verständnis für die uns gesetzlich auferlegte Verpflichtung der Identitätsfeststellung und versichern an Eides statt, die aufgenommenen Daten mit größter Sorgfalt zu behandeln und unter Verschluss zu halten.
Für alle etwaigen Rückfragen in diesem Zusammenhang, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung. Auch haben Sie die Möglichkeit sich im Rahmen der Datenschutzerklärungen näher zu informieren.